Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen:

Je nach Tarif Berechtigung zur Teilnahme an den dort genannten Kursen mit entsprechender Häufigkeit (1x pro Woche / x-mal pro Monat / unbeschränkte Teilnahme) Die Teilnahme an zusätzlichen Workshops, Seminaren, Trainingslagern o.ä. ist dabei nicht im Leistungsumfang inbegriffen. Während der allgemeinen Schulferien in Sachsen und an gesetzlichen Feiertagen, Heilig Abend und Silvester besteht keine Verpflichtung des Veranstalters zur Durchführung des Unterrichts.

Kurse müssen vom Veranstalter nicht durchgeführt werden, sofern sich bis kurz vor Kursbeginn nicht ausreichend Teilnehmer angemeldet haben. Gleiches gilt für einzelne Klassentermine. Der Veranstalter kann wegen mangelnder Beteiligung oder dauerhaftem Ausfall eines Kursleiters und bei fehlendem autorisiertem Vertreter vom Vertrag zurücktreten. Im Fall 1 werden bereits geleistete Kursgebühren erstattet, im Fall 2 anteilig für die nicht mehr durchgeführten Unterrichtsstunden. Einzelne Kursstunden müssen vom Veranstalter dann nicht durchgeführt werden, wenn die Zahl der angemeldeten Teilnehmer die Mindestteilnehmerzahl unterschreitet.

Die Erstattung von Anzahlungen oder Beiträgen ist innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter wegen nicht durchgeführter Kurse sind ausgeschlossen, soweit dieser den Ausfall nicht zu vertreten hat. Bei Ausfall des regulären Kursleiters ist der Veranstalter berechtigt, den Unterricht durch autorisierte Vertretungen zu erbringen. Der Anbieter behält sich vor, das entsprechende Angebot zu Beginn des Folgemonats einzustellen, falls die Nutzungsmöglichkeit des Trainingsraumes entfällt, oder andere Rahmenbedingungen die Fortführung des Angebotes unzumutbar machen.

Dem Anbieter steht es frei, einer Person die Teilnahme am Unterricht so lange zu verwehren, bis die Zahlung für die entsprechende Dienstleistung getätigt wurde. Nur noch vorheriger Absprache kann auch eine spätere Begleichung des vereinbarten Betrages erfolgen.

Für die Bearbeitung von neuen Mitgliedschaften (auch das Anlegen von Karten-Nutzern) erheben wir ebenfalls eine einmalige Gebühr in Höhe von 15 Euro.

Vergütung & Zahlungsweise:

Für die regelmäßige Teilnahme an einem unserer fortlaufenden Angebote gibt es die Möglichkeit, eine zeitlich begrenzt gültige 10er Karte zu erwerben, oder des automatischen Bankeinzugs bis auf Widerruf.

Die 10-er Karte ist vorab in Bar oder per Überweisung zu erwerben und besitzt ab dem Datum der ersten Unterrichtsstunde (Ausstellungsdatum auf der Rückseite) eine Gültigkeit von drei Monaten (13,03 Wochen).
Der automatische Bankeinzug (seit 2014 ‘SEPA-Dauerlastschrift) erfolgt je nach Kurs zum jeweils Zweiten, Dritten, oder Vierten eines jeden Monats bis auf schriftlichen Widerruf. Eine autorisierte SEPA Basis Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen bis zu 8 Wochen nach Kontobelastung zurückgegeben werden. Eine nicht autorisierte SEPA Basis Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach Kontobelastung zurückgegeben werden. Für manuelle Überweisungen oder einmalige Zahlungen steht in Sonderfällen das folgende Referenzkonto zur Verfügung. Standardmäßig erfolgt die Beitragszahlung per SEPA-Bankeinzug.

Kontoverbindung

Wujian-Leipzig
Triodos Bank
IBAN: DE21 5003 1000 1501 0880 01
BIC: TRODDEF1XXX
Gläubiger Identifikationsnummer: DE24ZZZ00001493725

Im Falle ausstehender Zahlungen behält sich der Anbieter vor, je nach Mahnstufe eine Mahngebühr zwischen 5 € und 12,50 pro Mahnung zu erheben. Bei nicht gerechtfertigter Rückgabe von autorisierten SEPA-Lastschriften (nicht gerechtfertigte Reklamation eines automatischen Bankeinzuges) wird dem Vertragspartner außerdem die Bearbeitungsgebühr der Bank in Rechnung gestellt.

Wiederholen und Nachholen einzelner Unterrichtseinheiten: Alle Kurse finden zu den angegebenen Terminen in den zuvor veröffentlichten Zeiträumen statt. Rechtzeitig entschuldigte Fehlstunden können nach Absprache innerhalb der laufenden Kurszeiträume nachgeholt werden. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Gleiches gilt für die Abwesenheit durch Krankheit – in diesem Falle ist eine entsprechende Krankschreibung o.ä. für eine individuelle Vereinbarung zum Nachholen versäumter Stunden ausreichend. Bitte beachten Sie, dass bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse mindestens 80% der Kurstermine wahrgenommen werden müssen!

Die kurzzeitige Abwesenheit des Teilnehmers zu einzelnen Stunden entbindet nicht von der Entrichtung des oben vereinbarten Betrages bzw. Beitrages. Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist nicht möglich.

Rücktritt vom Kurs:

Die Teilnehmer können jederzeit von der Teilnahme am Kurs zurücktreten (bitte schriftlich). Wollen oder können sie am Kurs nicht teilnehmen, so verlieren wir den Anspruch auf Erhebung der Kursgebühr. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Kursvorkehrungen, für Einnahmeausfälle und unsere Aufwendungen geltend machen.

Die Höhe des Ersatzanspruches gliedert sich wie folgt:

Ein Rücktritt nach Ablauf der genannten Fristen ist leider nicht mehr möglich. Auch bei Nichtteilnahme und Verhinderung wegen Krankheit müssen die Kursgebühren beglichen werden. Individuelle Absprachen zu Nachholterminen siehe oben. Finden Sie einen Ersatzteilnehmer, werden keine Ersatzansprüche unserseits gestellt.

Bei längerer unverschuldeter Abwesenheit über mehrere Stunden z.B. Aufgrund von schwerer Krankheit, bei kurzfristigem Wohnortswechsel oder anderen nicht selbst verschuldeten Umständen gelten individuelle Sonderregelungen. Diese sind nach Absprache mit dem Leistungserbringer schriftlich festzuhalten.

Vertragsdauer, Pausieren der Mitgliedschaft und Kündigung:

Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterschrift. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich dieser nicht automatisch, sondern geht in einen monatlich kündbaren Vertrag über. 

Dieser kostet 85€/Monat und ermöglicht eine unbegrenzte Teilnahme an allen Kursen. Falls dies nicht gewünscht wird (Auslaufen des Vertrages / keine monatliche Mitgliedschaft, oder aber die Verlängerung des aktuellen Tarifes), muss dies spätestens 4 Wochen vorab mitgeteilt werden. Sollte diese Frist verpasst werden und der Vertrag geht in eine monatliche Mitgliedschaft über, kann diese jederzeit mit einer Frist von 28 Tagen zum Ende ihrer Laufzeit gekündigt, oder in einen anderen Tarif überführt werden.

Alle Vertragsinhaber werden 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit per E-Mail über die baldige Umstellung informiert.

Für zeitlich begrenzte Präventivkurse ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt

Alle Jahresverträge (12 und 24 Monate) können einmal im Jahr für mindestens 2 Monate und maximal 6 Monate unterbrochen werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Zeit dieser Stilllegung.
Während dieses Zeitraumes fällt lediglich ein Sockelbeitrag in Höhe von 10 Euro pro Monat an.
Um einer Pause zu entsprechen, benötigen wir nur einen Nachweis, aus dem auch die Dauer erkenntlich wird (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, Auslandssemester).

Mitgliedschaften von kurzer Dauer ( 6 Monate ) sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Bei einer einmaligen Zahlung eines Jahresvertrages sind keine nachträglichen Erstattungen im Fall von Sonderkündigungen oder Pausierungen möglich. Möchte der Kunde pausieren oder greift das Sonderkündigungsrecht wird der zu viel gezahlte Beitrag in Form eines Gutschein vergütet.

Eine Kündigung ist schriftlich spätestens vier Wochen (28 Tage) vor Ende des Vertragszeitraums einzureichen und bedarf der Schriftform – dies gilt für alle Tarife, außer der 10er Karte.

Für das Pausieren der fortlaufenden Mitgliedschaft und der SEPA-Lastschrift gelten die gleichen Fristen und Regelungen, wie für die Kündigung.

Sonderkündigungsrecht

Im Sinne aller unser Mitglieder und eines gemeinsamen “Fair Plays” bitten uns berechtigt vorliegende Fälle durch entsprechende Nachweise wie folgt zu belegen:

Umzug: 

  • Wir entsprechen einer vorzeitigen Kündigung, wenn der neue Wohnort mehr als 20km von Wujian Leipzig entfernt liegt.
  • Vorlage der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes oder Kopie des neuen Miet- oder Arbeitsvertrages ( vom Miet- oder Arbeitsvertrag werden nur die Seiten in Kopie benötigt, aus denen folgendes hervorgeht: erstens dein neuer Vermieter/ Arbeitgeber, zweitens der Beginn deines Mietvertrages / Arbeitsvertrages und drittens deine Unterschrift sowie die des Vermieters /Arbeitgebers ).

     

Insolvenz:

  • Vorlage einer eidesstattliche Versicherung
  • Nachweis durch Schuldnerberatung oder des Insolvenzberaters

     

Verletzung / Krankheit

  • Vorlage eines Attestes mit genauer Beschreibung der Art der Erkrankung/ Verletzung und der Dauer der Verhinderung des Sporttreibens.

Haftung

Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.

Die Haftung für weitere Sach- oder Unfallschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ergänzende Bestimmungen

Die Veröffentlichung von Neuigkeiten und Kommunikation wichtiger Informationen erfolgt primär per E-Mail und über unsere Webseite. Es liegt in der Verantwortung des Kursteilnehmers, sich selbstständig in regelmäßigen Abständen zu informieren.

Mit der Buchung eines Kurses erklärt der Teilnehmer, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein. Bei Unsicherheit ist ggf. vorher ärztlicher Rat einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Krankheit oder Leistungsschwäche nicht am Unterricht teilzunehmen und eine während des Unterrichts eintretende Leistungsschwäche, Unwohlsein o.ä. unverzüglich dem Kursleiter mitzuteilen. Die Teilnahme an einem der Gesundheitskurse ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.

Die Teilnehmer sollten Unfallversichert sein. Der Veranstalter behält sich für die Zukunft Preisänderungen vor. Diese werden rechtzeitig, mindestens zwei Monate zuvor, bekannt gegeben. Sämtliche Änderungen der vorliegenden Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel:

Sollten Bestimmungen der Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht beeinträchtigt.